DER KAUM NOCH GEHEIME CODE DER PERSONALCHEFS |
Formulierungen |
Leistungsbeurteilung
Hervorragende Leistung
- ... die Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden
- ... mit den Leistungen waren wir in jeder Hinsicht ausserordentlich zufrieden
- ... hat die Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt
- ... mit seinen / ihren Leistungen waren wir stets sehr zufrieden
- ... seine / ihre Leistungen haben unsere vollste Anerkennung gefunden
- ... seine / ihre Leistungen waren sehr gut, hervorragend...
Gute Leistung
- ... hat die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
- ... seine / ihre Leistungen waren überdurchschnittlich
- ... seine / ihre Leistungen haben stets unsere volle Anerkennung gefunden
Befriedigende, eher unterdurchschnittliche Leistung
- ... hat die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt
- ... wir waren mit seinen / ihren Leistungen stets zufrieden
- ... hat stets zu unserer Zufriedenheit gearbeitet
Mangelhafte Leistung
- ... hat die Aufgaben im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt
- ... seine / ihre Leistungen entsprachen weitgehend den Erwartungen
- ... war immer mit Interesse bei der Sache
Ungenügende Leistung
- ... hat sich bemüht, die Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen
- ... hat stets versucht, uns zufriedenzustellen
- ... konnte unseren Erwartungen entsprechen
- ... hatte Gelegenheit,..... zu tun,... kennenzulernen
- ... hat alle seine Fähigkeiten eingesetzt
- ... zeigte für seine Arbeit Verständnis
- Es finden sich keine Formulierungen zu den Leistungen
Wenn Sie ein paar Zeugnisse durch die Brille der PersonalchefInnen lesen wollen, auf der folgenden Seite können Sie sie anziehen und direkt sehen, was all die schönen Formulierungen für Gedankengänge auslösen.
Die Verhaltensbeurteilung
Berufstypische Eigenschaften sollten im Zeugnis erwähnt sein. Einer Chefsekretärin sollte ihre Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit, einem Bankangestellten seine Ehrlichkeit attestiert werden usw. Finden sich keine Formulierungen zum Verhalten, kann generell davon ausgegangen werden, dass das Verhalten nicht den Erwartungen entsprach. Im allgemeinen fehlen diese Angaben nur bei schweren Verstössen völlig.
In Aussagen zum allgemeinen Verhalten werden meist Fleiss, Pünktlichkeit, Ordnungssinn, Umgänglichkeit und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern betont. Gebräuchliche Formulierungen sind:
Angenehme Mitarbeiter
- ... war stets freundlich und aufmerksam...
Zuverlässiger, selbständiger Mitarbeiter
- ... war an selbständiges Arbeiten gewöhnt und genoss unser volles Vertrauen...
Einsatz für die Firma
- ... wahrte die Interessen der Firma...
Bürokrat ohne Initiative
- ... hat alle Arbeiten ordnungsgemäss erledigt...
Mitläufer / Anpasser
- ... mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen...
- ... bemühte sich stets um ein gutes Verhältnis zu seinen Vorgesetzten...
Unangenehmer Mitarbeiter
- ...war sehr tüchtig und konnte sich gut verkaufen...
Sucht Kontakt zum anderen Geschlecht
- ... gegenüber seinen MitrbeiterInnen zeigte er grosses Einfühlungsvermögen...
Sprücheklopfer
- ... trug zur Verbesserung des Arbeitesklimas bei...
Besserwisser
- ... hat sich stets um gute Vorschläge bemüht...
Streber
- ... wir schätzten seinen / ihren grossen Eifer...
In fast jeder Hinsicht eine ziemliche Niete
- ... wegen seiner Pünktlichkeit /seines Verhaltens war er / sie stets ein gutes Vorbild...
Schwieriger Untergebener
- ... Im Kollegenkreis galt er / sie als toleranter Mitarbeiter...
- Keine Angaben zum Verhalten
Der Austrittsgrund
Die Firma verliert ihn sehr ungern
- ... er/sie verlässt uns auf eigenen Wunsch.
- Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden ausserordentlich.
- Wir verlieren eine/n wertvolle/n MitarbeiterIn. Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.
Die Firma verliert ihn ungern
- ... er/sie verlässt uns auf eigenen Wunsch.
- Wir bedauern sein /ihr Ausscheiden und wünschen für die Zukunft alles Gute.
Normaler Austritt, hinterlässt keine Lücke
- ... er/sie verlässt uns auf eigenen Wunsch...
Die Firma hat gekündigt
- ... er/sie verlässt uns in gegenseitigem Einvernehmen...
- Keine Bemerkungen zum Austrittsgrund
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